Gemeindeverwaltung Edermünde
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.edermuende.de veröffentlichte Website der Gemeinde Edermünde.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Alternativtexte
o Alternativtexte enthalten keine Informationen zu Verlinkungen, die hinter dem Bild liegen.
o Einige der verwendeten Fotos und Logos haben keinen Alternativtext.
Maßnahme: Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt.
Zeitplan: 30.06.2025

2. Überschriften
o Auf einigen Seiten gibt es leere Überschriften.
Maßnahme: Die Überschriften werden auf der Webseite grundlegend überarbeitet.
Zeitplan: 30.06.2025

3. Strukturelemente
o Auf einigen Seiten existieren Leerzeilen, die den Lesefluss von Screenreadern unterbrechen könnten.
o Teile von Text stehen in keinem Strukturelement und können daher ggf. nicht von Screenreadern ausgelesen werden.
Maßnahme: Die Strukturelemente auf der gesamten Webseite werden überarbeitet.
Zeitplan: 31.12.2025

4. Benutzung von Farbe
Die Kennzeichnung von Links erfolgt teilweise nur durch Farbe.
Maßnahme: Die Links werden mit weiteren Kennzeichen versehen.
Zeitplan: 31.12.2025

5. Tastaturbedienbarkeit
Es können nicht alle Inhalte mit einer Funktion mit der Tastatur erreicht werden.
Maßnahme: Die betreffenden Inhalte werden so angepasst, dass sie mit der Tastatur erreicht werden können.
Zeitplan: 31.12.2025

6. Sprache der Seite
Die Informationen auf der Startseite des Internet-Angebotes müssen die Informationen zum Inhalt, die Hinweise zur Navigation sowie Hinweise auf weitere in unsrem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache breit gestellt werden.
Maßnahme: Implementierung eines Plugins für die Umsetzung in leichte Sprache bzw. Gebärdensprache.
Zeitplan: 31.12.2025

7. Nicht barrierefreie Dokumente
Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader.
Maßnahme: Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht.
Zeitplan: 01.07.2025
Barrierefreie Alternative:
o PDF-Dokumente können mit OCR-fähigen Programmen ausgelesen werden.
o Sie können sich an unsere Ansprechperson „Barrierefreiheit“ wenden. Die Kollegin gibt Ihnen Auskunft über die Inhalte der Dokumente oder veranlasset eine kurzfristige barrierefreie Umsetzung.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit: Diese Erklärung wurde im November 2024 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson

Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Karin Freitag
Digitalisierung
Hauptamt
0 56 65 - 79 09 39
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