



Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet.
Die Gemeinde gehört dem Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder an.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Abfallgebühren ab dem 01.01.2025
a) die Grundgebühr beträgt pro Monat pro Wohneinheit/Gewerbebetrieb/sonstige Nutzung: 5,16 €
b) die Benutzungsgebühr beträgt pro Monat:
80 l Müllgroßbehälter | 3-wöchentlich |10,10 €
120 l Müllgroßbehälter | 3-wöchentlich | 15,15 €
240 l Müllgroßbehälter | 3-wöchentlich |30,30 €
1.100 l Müllgroßbehälter |14-täglich | 208,35 €
1.100 l Müllgroßbehälter | 3-wöchentlich | 138,90 €
1.100 l Müllgroßbehälter | wöchentlich | 416,69 €
1.100 l Müllgroßbehälter | 4-wöchentlich | 104,15 €
Müllsack pro Stück: 4,40 €
Zusatzgebühr je 120 Liter Bioabfall: 4,40 EUR
Gemeinde Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde-Holzhausen
Telefon: +49 (0) 5665 7909-0
Telefax: +49 (0) 5665 7909-80
Internet: edermuende.de
eMail: info@gemeinde.edermuende.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.
Wir messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre als Nutzer oder Nutzerin unseres Internetauftritts große Bedeutung bei.
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