



Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
die Abfallberatung,
Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder.
Abfallgebühren ab dem 01.01.2025
a) die Grundgebühr beträgt pro Monat pro Wohneinheit/Gewerbebetrieb/sonstige Nutzung: 5,16 €
b) die Benutzungsgebühr beträgt pro Monat:
80 l Müllgroßbehälter | 3-wöchentlich |10,10 €
120 l Müllgroßbehälter | 3-wöchentlich | 15,15 €
240 l Müllgroßbehälter | 3-wöchentlich |30,30 €
1.100 l Müllgroßbehälter |14-täglich | 208,35 €
1.100 l Müllgroßbehälter | 3-wöchentlich | 138,90 €
1.100 l Müllgroßbehälter | wöchentlich | 416,69 €
1.100 l Müllgroßbehälter | 4-wöchentlich | 104,15 €
Müllsack pro Stück: 4,40 €
Zusatzgebühr je 120 Liter Bioabfall: 4,40 EUR
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gesetz über kommunale Abgaben
Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gemeinde Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde-Holzhausen
Telefon: +49 (0) 5665 7909-0
Telefax: +49 (0) 5665 7909-80
Internet: edermuende.de
eMail: info@gemeinde.edermuende.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.
Wir messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre als Nutzer oder Nutzerin unseres Internetauftritts große Bedeutung bei.
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