



Zum Sperrmüll gehören insbesondere: Gegenstände, die im Haushalt, Kleingewerbe und Dienstleistungsbereich anfallen und wegen ihrer Größe nicht in Müllgefäßen beseitigt werden können, z. B.
Alte Möbelstücke
Matratzen
Federbetten / Kissen / Sprungrahmen
Teppiche (kein Teppichboden + PVC)
Kinderwagen / größeres Kinderspielzeug
Fahrräder / Fahrradteile
Mechanische Nähmaschinen
Kisten
Plastikwannen
Eimer und sonstige aufgeschnittene Behältnisse etc.
Pro Abfuhr ist eine Sperrmüllmenge von bis zu 5 m³ zulässig. Einzelteile dürfen nicht länger als 2 m oder schwerer als 75 kg sein.
Pro Abfuhr ist eine Sperrmüllmenge von bis zu 5 m³ zulässig. Einzelteile dürfen nicht länger als 2 m oder schwerer als 75 kg sein.
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Gemeinde Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde-Holzhausen
Telefon: +49 (0) 5665 7909-0
Telefax: +49 (0) 5665 7909-80
Internet: edermuende.de
eMail: info@gemeinde.edermuende.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.
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