Gemeindeverwaltung Edermünde
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Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung


Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Anmeldung Sperrmüll beim Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
Merkblatt: Was ist kein Sperrmüll?
Was ist Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören insbesondere: Gegenstände, die im Haushalt, Kleingewerbe und Dienstleistungsbereich anfallen und wegen ihrer Größe nicht in Müllgefäßen beseitigt werden können, z. B.

Alte Möbelstücke
Matratzen
Federbetten / Kissen / Sprungrahmen
Teppiche (kein Teppichboden + PVC)
Kinderwagen / größeres Kinderspielzeug
Fahrräder / Fahrradteile
Mechanische Nähmaschinen
Kisten
Plastikwannen
Eimer und sonstige aufgeschnittene Behältnisse etc.

Pro Abfuhr ist eine Sperrmüllmenge von bis zu 5 m³ zulässig. Einzelteile dürfen nicht länger als 2 m oder schwerer als 75 kg sein.

Bitte beachten!

Pro Abfuhr ist eine Sperrmüllmenge von bis zu 5 m³ zulässig. Einzelteile dürfen nicht länger als 2 m oder schwerer als 75 kg sein.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Denis Gemmerich
Anlagenbuchhaltung, Steuern, Müll
Finanzverwaltung
0 56 65 - 79 09 26
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