Gemeindeverwaltung Edermünde
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Abfall: Wilder Müll


Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.


Leistungsbeschreibung

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Denis Gemmerich
Anlagenbuchhaltung, Steuern, Müll
Finanzverwaltung
0 56 65 - 79 09 26
eMail-Kontakt aufnehmen

Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Jessica Prast
Leitung, Ordnung, Wahlen
Bürgerbüro / Ordnungsamt
0 56 65 - 79 09 19
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