



Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. eID-Karte-Behörde ist die Personalausweisbehörde. Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Sie sprechen persönlich bei der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde vor.
Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
Anschließend ändert die eID-Karte-Behörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip der eID-Karte.
Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Sie müssen umgezogen sein.
eID-Karte
Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Gemeinde Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde-Holzhausen
Telefon: +49 (0) 5665 7909-0
Telefax: +49 (0) 5665 7909-80
Internet: edermuende.de
eMail: info@gemeinde.edermuende.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.
Wir messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre als Nutzer oder Nutzerin unseres Internetauftritts große Bedeutung bei.
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