Gemeindeverwaltung Edermünde
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Adressänderung für eID-Karte beantragen


Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. eID-Karte-Behörde ist die Personalausweisbehörde. Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Verfahrensablauf

Sie sprechen persönlich bei der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde vor.
Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
Anschließend ändert die eID-Karte-Behörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip der eID-Karte.

Voraussetzungen

Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Sie müssen umgezogen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

eID-Karte
Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Maike Grauer
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
Bürgerbüro
0 56 65 - 79 09 20
eMail-Kontakt aufnehmen

Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Christina Hillen
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
Bürgerbüro
0 56 65 - 79 09 21
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