Gemeindeverwaltung Edermünde
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Anzeige von Feuerwerken


Das Abbrennen von Feuerwerk ist von Erlaubnisinhabern anzuzeigen. Wer keine Erlaubnis hat, benötigt dagegen eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks außerhalb von Silvester.
Feuerwerk online beantragen
Onlinevorgang

Für die Anzeige eines Feuwerks steht Ihnen ein Onlinevorgang zur Verfügung (sh. Link).

Leistungsbeschreibung

Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss der Inhaber der Erlaubnis das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere der Kategorien F2, F3 und F4.

Wenn Sie als Erlaubnisinhaber ein Feuerwerk machen möchten, ist dieses zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sind in unmittelbarer Nähe Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Feuerwerk gemacht werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen eine Anzeige machen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft.
Nach erster Prüfung erhält das zuständige Regierungspräsidium eine Kopie der Anzeige.
Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Sie erhalten eine Anzeigebestätigung und einen Kostenbescheid.

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Jessica Prast
Leitung, Ordnung, Wahlen
Bürgerbüro / Ordnungsamt
0 56 65 - 79 09 19
eMail-Kontakt aufnehmen

Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Tanja Schönhals
Gewerbe, Ordnung, Wahlen
Ordnungsamt
0 56 65 - 79 09 24
eMail-Kontakt aufnehmen

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