



Für die Anzeige eines Feuwerks steht Ihnen ein Onlinevorgang zur Verfügung (sh. Link).
Vor dem Abbrennen von Feuerwerk muss der Inhaber der Erlaubnis das Feuerwerk der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen insbesondere der Kategorien F2, F3 und F4.
Wenn Sie als Erlaubnisinhaber ein Feuerwerk machen möchten, ist dieses zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sind in unmittelbarer Nähe Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen muss die Anzeige 4 Wochen vor dem Feuerwerk gemacht werden.
Sie müssen eine Anzeige machen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
Die Unterlagen werden dann von der zuständigen Behörde geprüft.
Nach erster Prüfung erhält das zuständige Regierungspräsidium eine Kopie der Anzeige.
Bei Nachfragen oder Unklarheiten wird Sie die Behörde kontaktieren und Sie gegebenenfalls zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Sie erhalten eine Anzeigebestätigung und einen Kostenbescheid.
Gemeinde Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde-Holzhausen
Telefon: +49 (0) 5665 7909-0
Telefax: +49 (0) 5665 7909-80
Internet: edermuende.de
eMail: info@gemeinde.edermuende.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.
Wir messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre als Nutzer oder Nutzerin unseres Internetauftritts große Bedeutung bei.
Hier erfahren Sie alles zum Thema