Gemeindeverwaltung Edermünde
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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.


Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Wenn die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht gewünscht ist, dann kann dieser widersprochen werden.
Hierzu muss gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegt werden.
Übermittlungssperre online beantragen
Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Zuständige Stelle

Die Meldebhörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

Was sollte ich noch wissen?

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Rechtsgrundlage

§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Christina Hillen
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
Bürgerbüro
0 56 65 - 79 09 21
eMail-Kontakt aufnehmen

Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Maike Grauer
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
Bürgerbüro
0 56 65 - 79 09 20
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