Gemeindeverwaltung Edermünde
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Ausschluss von Europawahl


Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen sein.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlier

An wen muss ich mich wenden?

Wahlamt der Gemeinde Edermünde

Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsgrundlage

§ 6a Europawahlgesetz (EuWG)

Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

1. Die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
2. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Jessica Prast
Leitung, Ordnung, Wahlen
Bürgerbüro / Ordnungsamt
0 56 65 - 79 09 19
eMail-Kontakt aufnehmen

Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Tanja Schönhals
Gewerbe, Ordnung, Wahlen
Ordnungsamt
0 56 65 - 79 09 24
eMail-Kontakt aufnehmen

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