Gemeindeverwaltung Edermünde
Gemeindeverwaltung Edermünde
Gemeindeverwaltung Edermünde
Gemeindeverwaltung Edermünde

Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen


Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Leistungsbeschreibung

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.

Zuständigkeit

Das Bürgerbüro der Gemeinde Edermünde.

Kurztext

Betreute Person muss
- nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
- voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sein
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 3 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Christina Hillen
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
Bürgerbüro
0 56 65 - 79 09 21
eMail-Kontakt aufnehmen

Unser

Service-Angebot