



Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Edermünde.
Betreute Person muss
- nicht selbständig am öffentlichen Leben teilnehmen können
- voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sein
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben
§ 1 Absatz 3 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gemeinde Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde-Holzhausen
Telefon: +49 (0) 5665 7909-0
Telefax: +49 (0) 5665 7909-80
Internet: edermuende.de
eMail: info@gemeinde.edermuende.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.
Wir messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre als Nutzer oder Nutzerin unseres Internetauftritts große Bedeutung bei.
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