Gemeindeverwaltung Edermünde
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Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)


Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
zur Abfallwirtschaft
Sammeltermine
Abfall ABC
Leistungsbeschreibung

Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

An wen muss ich mich wenden?

Unter dem Begriff Sonderabfall/Schadstoffe fasst man Abfälle zusammen, von denen eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeht und die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung nicht gemeinsam mit dem übrigen Abfall entsorgt werden dürfen.

Die Sammlung der Sonderabfälle erfolgt im Schwalm-Eder-Kreis im Rahmen von mobilen Sammlungen, die jeweils im Frühjahr und Herbst stattfinden, sowie stationären Sammlungen auf den Anlagen der ALF.

Annahmebedingungen

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Schwalm-Eder-Kreises sowie kleine Gewerbebetriebe, bei denen nicht mehr als 500 kg Sonderabfall pro Jahr anfällt, haben bei diesen Sammlungen die Möglichkeit Sonderabfälle kostenfrei abzugeben. Sie können jede Sammlung im Kreis nutzen - sei es in ihrer Heimatgemeinde in der Sie wohnen, einer Nachbar-Stadt/Gemeinde, am EZS in Wabern oder an der MUS in Schwalmstadt.

Dabei sind folgende Annahmebedingungen zu beachten:

  • die Sonderabfälle müssen persönlich am Schadstoffmobil abgegeben werden
  • pro Anlieferer können max. 100 kg bzw. 100 Liter (hier ist die Gefäßgröße und nicht die Inhaltsmenge maßgeblich)
  • die einzelnen Gebinde dürfen nicht schwerer als 20 kg bzw. nicht größer als 20 Liter sein
  • die Gebinde müssen fest verschlossen sein (bspw. mit Deckel)
  • Gewerbebetriebe können nur dann an der Sammlung teilnehmen, wenn in dem Betrieb jährlich nicht mehr als 500 kg Sonderabfall anfällt

Bitte beachten Sie, dass Ihre Kanister/Behältnisse bei den Sammlungen abzugeben sind. Sie haben daher nicht die Möglichkeit, Ihre Sonderabfälle umzufüllen.

Ansprechpartner


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