Immobilien vom 22. Mai 2025
Fehrenbergweg 2, 34295 Edermünde-Grifte
Die Gemeinde Edermünde bietet o. g. Objekt im Ortsteil Grifte im Rahmen eines Höchstpreis-Gebotsverfahrens zum Kauf an.
Gemarkung Grifte, Flur 4, Flurstück 40/6
Mindestgebotspreis: 168.000 Euro
Besichtigungstermine: nach Vereinbarung
Gebotsabgabe: 14.05.2025 bis 25.06.2025, 16:00 Uhr
Objektbeschreibung:
- zweigeschossige Bauweise, zuletzt als Schützenhaus genutzt
- Baufjahr 1961
- Um- und Anbau 1988
- Grundstücksfläche: 639 qm
Weitere Details zu dem Objekt entnehmen Sie bitte dem Exposé, welches Sie über die Links am Ende dieses Beitrags aufrufen können.
Lage:
Edermünde liegt am nördlichen Rand des Schwalm-Eder-Kreises. Die Stadt Baunatal und das Zentrum der Stadt Kassel befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft und sind mit allen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Das Grundstück „Fehrenbergweg 2“ liegt im nordwestlichen Bereich des Edermünder Ortsteils Grifte angrenzend an ein Wohngebiet sowie landwirtschaftliche Betriebe. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet nach § 5 Bau-nutzungsverordnung ausgewiesen.
Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in ca. 700 m Entfernung, eine weitere in ca. 850 m Entfernung. Der Bahnhof Grifte mit Bahnverbindung nach Kassel und Frankfurt ist ca. 1200 m entfernt. Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, Ärzte, Apotheke sowie Gaststätten befinden sich ebenfalls in gut erreichbarer Nähe. Eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung ab dem ersten Lebensjahr bieten die Kindergärten und die Grundschule. Ein breit gefächertes Angebot im sportlichen und kulturellen Bereich durch Edermünder Vereine sorgt für eine hohe Lebensqualität in der Freizeit.
Verfahren:
Das Objekt wird im Höchstpreis-Gebotsverfahren vergeben, das heißt an diejenige Bieterin/denjenigen Bieter, die/der das höchste Gebot abgegeben hat. Das Höchst-preis-Gebotsverfahren ist nicht zu verwechseln mit einer Auktion oder einer Verstei-gerung, welches rechtlich verbindlich ist. Es obliegt der Gemeinde Edermünde, ob und wann der Verkauf erfolgt. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemein-devorstand der Gemeinde Edermünde.
Das Objekt wird im aktuellen Zustand „gekauft wie gesehen“ veräußert. Durch die Besichtigung erhalten die Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten die Möglich-keit, das Objekt - eventuell unter Hinzuziehung eines Sachverständigen - eingehend zu begutachten. Daher empfehlen wir, vor der Abgabe eines Gebots eine Besichti-gung vorzunehmen.
Das Formular sowie die erforderlichen Umschläge können Sie über die Internetseite www.edermuende.de oder per E-Mail anfordern (herwig@gemeinde.edermuende.de oder blum@gemeinde.edermuende.de). Alternativ können Sie diese im Rathaus der Gemeinde Edermünde, Brückenhofstraße 4, 34295 Edermünde abholen. Bitte mel-den Sie sich hierfür telefonisch an.
Für die Abgabe eines Gebots geben Sie bitte das Formular „Gebot für den Ankauf der Immobilie Fehrenbergweg 2 in Edermünde-Grifte“ in den rosafarbigen Umschlag und verschließen diesen. Diesen Umschlag legen Sie bitte in den ebenfalls zur Ver-fügung gestellten weißen Umschlag und reichen uns diesen bis zum 25.06.2025, 16:00 Uhr ein. Juristische Personen fügen Ihrem Gebot einen aktuellen und vollstän-digen Registerauszug bei.
Durch Abgabe eines Gebots erklären sich die Kaufinteressentinnen und Kaufinteres-senten mit den Bedingungen des Verfahrens einverstanden. Die Abgabe von Gebo-ten unterhalb des Mindestgebotspreises sowie Mehrfachgebote führen zum Aus-schluss.
Ein möglicher Verkauf kann nur an diejenige Bieterin/denjenigen Bieter erfolgen, die/der als Bieterin/als Bieter benannt ist (z.B. kann ein Verkauf nicht an Ehegatten erfolgen, wenn die Bieterin/der Bieter nur die Ehefrau oder nur der Ehemann ist). Eine Abänderung eines bereits abgegebenen Gebotes ist nicht mehr möglich.
Im Falle des Erwerbs trägt der Erwerber/die Erwerberin alle mit dem Kaufvertrag verbundenen Kosten einschließlich Grunderwerbsteuer sowie die Kosten für die Er-stellung des Energieausweises.
Nach Ablauf der Gebotsfrist erfolgt die Öffnung der verschlossenen rosafarbigen Umschläge mit den Geboten unter Hinzuziehung eines Notars. Sollte das Höchstge-bot von mehreren Bieterinnen/Bietern abgegeben worden sein, so entscheidet das Los. Nach der Auswertung erhalten alle Bieterinnen und Bieter eine schriftliche In-formation. Alle Gebotsunterlagen von den Bieterinnen und Bietern, die nicht zum Zu-ge gekommen sind, werden nach dem Verkauf des Objektes vernichtet.
Für einen Vertragsabschluss ist die Genehmigung der Gemeindevertretung der Ge-meinde Edermünde erforderlich, dies ist für die Sitzung der Gemeindevertretung am 15.09.2025 vorgesehen.
Aus der Teilnahme am Verfahren können keine Ansprüche gegen die Gemeinde E-dermünde geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichti-gung von Geboten und auch nicht für den Fall, dass ein Verkauf des Grundstückes aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.