Gemeindeverwaltung Edermünde
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Neuigkeiten vom 23. April 2025

Wichtige Bürgerinformation: Einführung des digitalen Lichtbilds ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Pass- und Ausweisdokumente: Für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen sind künftig nur noch digitale Lichtbilder zulässig. Die Gemeinde Edermünde informiert Sie hier über die wichtigsten Punkte und Ihre Möglichkeiten:

Was ist ein digitales Lichtbild?
Ein digitales Passfoto ersetzt das klassische Papierbild. Es wird nicht mehr ausgedruckt, sondern direkt in digitaler Form gespeichert. Digitale Lichtbilder erfüllen alle biometrischen Vorgaben und sind speziell für die Verwendung in amtlichen Dokumenten optimiert – wie z. B. Reisepässen oder Personalausweisen.

Warum wird das digitale Lichtbild Pflicht?
Die Umstellung ist bundesweit gesetzlich geregelt (Passverordnung). Ziel ist eine sichere, fälschungssichere und medienbruchfreie Übermittlung von Lichtbildern an die Ausweisbehörden. Manipulationen oder Qualitätsverluste durch manuelle Verarbeitung sollen so vermieden werden.

Wie kann ich ein digitales Lichtbild übermitteln?
Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürger in Edermünde folgende Möglichkeiten:
a) Fotostudios mit Anbindung an die Cloud-Plattform: Viele Fotostudios bieten die digitale Übertragung direkt an die Behörden an. Eine Übersicht teilnehmender Anbieter finden Sie unten bei den Links.
b) dm-Drogeriemärkte mit Cloud-Service. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter den Links unter dem Text.

Wie funktioniert die Übertragung an das Bürgerbüro?
Das digitale Foto wird über zertifizierte Schnittstellen direkt und sicher in die Bearbeitungssoftware des Bürgerbüros übertragen.

Häufige Fragen:

Kann ich ein selbst erstelltes digitales Lichtbild verwenden?
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass selbst aufgenommene digitale Passbilder (z. B. mit dem Smartphone oder der eigenen Kamera) nicht für die Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen zugelassen sind. Der Grund: Die gesetzlich vorgeschriebene digitale Übermittlung muss über zertifizierte, sichere Schnittstellen erfolgen – entweder direkt im Bürgerbüro oder durch autorisierte Dienstleister (z. B. zertifizierte Fotostudios oder Drogeriemärkte). Nur so kann sichergestellt werden, dass die Lichtbilder nicht manipuliert oder verfälscht werden.
Ein Upload oder eine Mitnahme per USB-Stick oder E-Mail ist daher nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen die Nutzung eines angeschlossenen Fotostudios oder einer zertifizierten Cloud-Lösung.

Müssen bestehende Ausweise erneuert werden?
Nein. Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Das digitale Lichtbild wird erst bei Neubeantragungen ab dem 1. Mai 2025 benötigt.

Was ist, wenn ich kein geeignetes Fotostudio finde?
Bei Bedarf helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne weiter und informieren über wohnortnahe Alternativen.

Ist die Nutzung barrierefrei möglich?
Die angeschlossenen Fotostudios und Dienste sind in der Regel barrierearm. Fragen Sie ggf. vorab beim Anbieter nach besonderen Zugänglichkeiten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an unser Team. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Neuerung.
Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Christina Hillen
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
Bürgerbüro
0 56 65 - 79 09 21
eMail-Kontakt aufnehmen
Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Maike Grauer
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
Bürgerbüro
0 56 65 - 79 09 20
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