Gemeindeverwaltung Edermünde
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Amtliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan Nr. 89 „Große Heideteile“, Gemarkung Hertingshausen der Stadt Baunatal und Gemarkung Holzhausen der Gemeinde Edermünde, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:

I. Beschluss

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes kommunale Gemeinschaftsarbeit Baunatal/Edermünde hat in ihrer Sitzung am 09.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Große Heideteile“, Gemarkung Hertingshausen der Stadt Baunatal und Gemarkung Holzhausen der Gemeinde Edermünde, als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

II. Darlegung allgemeiner Ziele und Zwecke der Planung

1. Räumlicher Umfang
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 89 „Große Heideteile“ umfasst die in der Gemarkung Hertingshausen der Stadt Baunatal in der Flur 2 liegenden Flurstücke 41/2, 87/18, 87/19, 87/27 (teilweise), 84/31, 84/32 (teilweise) und 84/35 (teilweise) sowie das in der Gemarkung Holzhausen der Gemeinde Edermünde in der Flur 2 liegende Flurstück 187/17 (teilweise). Der Geltungsbereich gehört zum Gebiet des Zweckverbandes kommunale Gemeinschaftsarbeit Baunatal/Edermünde.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

2. Aufstellungsgründe
Ein Vorhabenträger aus Edermünde beabsichtigt, im Gebiet des Zweckverbandes kommunale Gemeinschaftsarbeit Baunatal/Edermünde ein Caravan-Center zu errichten. Vorgesehen sind der Verkauf und die Wartung von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Verkauf von Camping- zubehör. Die Zufahrt erfolgt durch den Umbau der Einmündung bzw. Kreuzung Fuldastraße/Grifter Straße (L3316). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, dessen Geltungsbereich eine Fläche von 17.120 qm beinhaltet.

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan Nr. 6H „Haidenküppel-Baunahain" mit seiner 3. Änderung (rechtsgültig seit dem 23.05.1991) sowie mit seiner 5. Änderung (rechtsgültig seit dem 17.03.2011), in einem kleinen südwestlichen Teilbereich, im Einmündungsbereich des neuen Kreuzungsanschlusses, durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 89 „Große Heideteile" ersetzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Links.
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