Gemeindeverwaltung Edermünde
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Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Bekanntmachung des Umlegebeschlusses Verfahrensgebiet „Lange Heideteile II“

Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke bzw. Grundstücksteile so verändert und getauscht, dass neue Grundstücke entstehen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet sind.

Gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. 1 S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird nachstehender Beschluss über die Umlegung der Grundstücke im Verfahrensgebiet „Lange Heideteile II“ Gemarkung Holzhausen a. Hahn (1943), Grifte (1919) öffentlich bekannt gemacht.
Umlegungsbeschluss Verfahrensgebiet "Lange Heideteile II"


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