Wenn Ihr Geburtsname oder der vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht Familienname/Lebenspartnerschaftsname während der Ehe (Ehename) bzw. Lebenspartnerschaft war, haben Sie nach der Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft folgende Möglichkeiten:
Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
Sie können dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen.
Die Erklärung zur Namensführung können Sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft, das die Eheschließung beurkundet hat.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Änderung Ihres Familiennamens.
Das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar bzw. an das Standesamt Chattengau.
Ehescheidung oder
Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Reisepass oder Personalausweis,
bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich:
rechtskräftiges Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil/Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Gemeinde Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde-Holzhausen
Telefon: +49 (0) 5665 7909-0
Telefax: +49 (0) 5665 7909-80
Internet: edermuende.de
eMail: info@gemeinde.edermuende.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.
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