Gemeindeverwaltung Edermünde
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Geburten, Geburtsanmeldung


Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden. Die drei Chattengau-Kommunen Gudensberg, Edermünde und Niedenstein haben sich seit 1. März 2021 zum gemeinsamen Standesamtsbezirk Chattengau mit Sitz in Niedenstein zusammengeschlossen.
Standesamt Chattengau
Leistungsbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
 
Die drei Chattengau-Kommunen Gudensberg, Edermünde und Niedenstein haben sich seit 1. März 2021 zum gemeinsamen Standesamtsbezirk Chattengau mit Sitz in Niedenstein zusammengeschlossen.

 

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen:

  • Bescheinigung der Hebamme
  • Eheurkunde und Geburtsurkunde (bei einem Kind verheirateter Eltern). Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder ein Elternteil Ausländer, werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.

Anzeigepflichtige

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

 

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Standesamt Chattengau
0 56 24 / 99 93-27
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