Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Eine Online-Beantragung ist über das gemeinsame Standesamt Chattengau möglich (sh. Link oben).
Persönliche Antragstellung:
Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
Beantragung per Post:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
Name, Vorname
Geburtsdatum und -ort
Name, Vorname der Eltern
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
für andere Personen:
gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro)
Es sind keine Fristen zu beachten.
Gemeinde Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde-Holzhausen
Telefon: +49 (0) 5665 7909-0
Telefax: +49 (0) 5665 7909-80
Internet: edermuende.de
eMail: info@gemeinde.edermuende.de
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro betreffen, bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.
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