Gemeindeverwaltung Edermünde
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Haushaltsplan


Der Haushalt ist das (meist jährliche) Planungswerk für alle voraussichtlichen Aufwände und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Kommune im Haushaltsjahr.
Bekanntmachung
Genehmigung
Haushalt Edermünde 2025
Leistungsbeschreibung

Die Beschlussfassung und Genehmigung des kommunalen Haushalts in Hessen ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt ist.

1. Aufstellung des Haushaltsplans:
Die Gemeinde erstellt einen Haushaltsplan, der für jedes Haushaltsjahr einen ausgeglichenen Haushalt vorsieht.

2. Feststellung des Entwurfs:
Der Gemeindevorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung, einschließlich des Haushaltsplans, fest.

3. Beratung und Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung berät und beschließt den Entwurf, oft nach eingehender Prüfung im Haupt- und Finanzausschuss.

4. Vorlegen zur Genehmigung:
Die beschlossene Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt, spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres.

5. Öffentliche Bekanntmachung:
Nach Erteilung der Genehmigung wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und der Haushaltsplan öffentlich ausgelegt.

Haushaltssatzung:
Die Haushaltssatzung ist das zentrale Instrument zur Regelung der Haushaltswirtschaft einer Gemeinde.

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Joanna Riebeling
Leitung
Finanzverwaltung
0 56 65 - 79 09 27
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Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Harald Blum
Büroleitung
Hauptamt
0 56 65 - 79 09 32
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