Die Beschlussfassung und Genehmigung des kommunalen Haushalts in Hessen ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt ist.
1. Aufstellung des Haushaltsplans:
Die Gemeinde erstellt einen Haushaltsplan, der für jedes Haushaltsjahr einen ausgeglichenen Haushalt vorsieht.
2. Feststellung des Entwurfs:
Der Gemeindevorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung, einschließlich des Haushaltsplans, fest.
3. Beratung und Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung berät und beschließt den Entwurf, oft nach eingehender Prüfung im Haupt- und Finanzausschuss.
4. Vorlegen zur Genehmigung:
Die beschlossene Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt, spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres.
5. Öffentliche Bekanntmachung:
Nach Erteilung der Genehmigung wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und der Haushaltsplan öffentlich ausgelegt.
Haushaltssatzung:
Die Haushaltssatzung ist das zentrale Instrument zur Regelung der Haushaltswirtschaft einer Gemeinde.
Joanna Riebeling
Harald BlumGemeinde Edermünde
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