Gemeindeverwaltung Edermünde
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Winterdienst / Räum- und Streupflicht


Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.


Straßenreinigungssatzung
Leistungsbeschreibung

Nach der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Edermünde sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken dafür verantwortlich, bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen.

Verfahrensablauf

Die Zuständigkeiten ergeben sich wie folgt:

1. Bei Straßen mit beidseitigem Gehweg:
die jeweiligen Grundstückseigentümer

2. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg:
In den Jahren mit ungerader Endziffer (z. B. 2023) obliegt die Räumpflicht den Eigentümern oder Besitzern der dem Gehweg gegenüberliegenden Straßenseite (die Straßenseite ohne Gehweg).
In den Jahren mit einer geraden Endziffer (z. B. 2024) sind die Grundstücksbesitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet.
Mündet in eine Straße mit einseitigem Gehweg auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite eine Straße ein, so haben die Eigentümer der Eckgrundstücke den einseitigen Gehweg nicht nur in Grundstücksbreite zu reinigen, sondern zusätzlich noch bis zur verlängerten Achse der einmündenden Straße.

3. Bei Straßen ohne Gehweg ist bei Schneeglätte für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von 1,25 m zu räumen und abzustumpfen. Bei Eisglätte sind noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche dem Fußgängerverkehr dienende Straßenteile in einer Mindesttiefe von 1,50 m höchstens 2,00 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze
beginnend, abzustumpfen.

Wir weisen zudem darauf hin, dass auch Eigentümer unbebauter Grundstücke zur Beseitigung von Schnee und Eis verpflichtet sind.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
§ 10 Abs. 4 HStrG
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Edermünde

Ansprechpartner


Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Jessica Prast
Leitung, Ordnung, Wahlen
Bürgerbüro / Ordnungsamt
0 56 65 - 79 09 19
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Gemeindeverwaltung Edermünde QR-Code Tanja Schönhals
Gewerbe, Ordnung, Wahlen
Bürgerbüro / Ordnungsamt
0 56 65 - 79 09 24
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