Neuigkeiten vom 3. Dezember 2025
Bürgermeisterin/Bürgermeister
In der Gemeinde Edermünde, Gemeinde des Schwalm-Eder-Kreises, ist die hauptamtliche Stelle der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Der Beginn der Amtszeit ist der 01. Juli 2026.
Die Gemeinde Edermünde hat 7.400 Einwohner (Stand 30. September 2024) und besteht aus den 4 Ortsteilen Besse, Grifte, Haldorf und Holzhausen.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 15. März 2026 von den Bürgerinnen/Bürgern der Gemeinde Edermünde für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Erreicht keiner der Bewerberinnen/Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am Sonntag, den 12. April 2026, unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Es wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 und § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens bis Montag,
5. Januar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Edermünde - Wahlamt -, Brückenhofstraße 4, 34295 Edermünde, einzureichen. Dort sind auch die dazu erforderlichen Vordrucke erhältlich bzw. diese können auch über das Internet unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 05. Januar 2026 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
34295 Edermünde, 03. Dezember 2025
Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Edermünde
gez. Prast