Neuwahlen einer Schiedsfrau / Schiedsmann der Gemeinde Edermünde
Die Amtszeit der Schiedspersonen der Gemeinde Edermünde laufen Ende 2024 ab.
Für das Schiedsamt werden Personen gesucht, die nach Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, lediglich eine gesunde Menschenkenntnis, Zeit, Geduld und Lebenserfahrung. Ein Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren von der Gemeindevertretung der Gemeinde Edermünde gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Das Amt kann nicht bekleiden,
- Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
- wer als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird,
- nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt,
- durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wollen Sie ein wichtiges Ehrenamt verantwortungsvoll ausüben?
Melden Sie sich in der Gemeindeverwaltung Edermünde, Frau Prast / Frau Schönhals, Brückenhofstraße 4, 34295 Edermünde (Telefon 05665/7909 – 19/24) um sich zu bewerben.
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