Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsraum Kassel sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Kassel
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr und sowie im Ballungsraum Kassel alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Kassel das Regierungspräsidium Kassel.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Kassel auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail
oder der postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissionsschutz-
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de
Kassel, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm –
» weitere Beiträge:
Benutzerfreundlichkeit hat Priorität: Edermündes Webseite erhält ein Upgrade
Am 4. Februar 2025 geht die überarbeitete Internetseite der Gemeinde Edermünde online! Die Webseite wurde von Mitarbeitenden der Gemeinde Edermünde und der Agentur flexx-hosting GbR technisch und...» weiterlesen
Neujahrsempfang in Edermünde 2025
Beim diesjährigen Neujahrsempfang ging es um Bürgerbeteiligung und Klimawandel.» weiterlesen
Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.» weiterlesen
Öffnungszeiten Rathaus
Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt nur mit Terminvergabe» weiterlesen
Haushaltsrede 2025 des Bürgermeisters Thomas Petrich
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. Dezember 2024 legte Bürgermeister Thomas Petrich die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 vor. Die gesamte Rede finden Sie...» weiterlesen