Aufstallungspflicht und Verbot von Geflügelschauen ab 29. März aufgehoben
Aufstallungspflicht und Verbot von Geflügelschauen ab 29. März aufgehoben
Geflügelpest: Schwalm-Eder-Kreis erlässt 6. Allgemeinverfügung und hebt aktuell gültige Schutzmaßnahmen auf
Ende Januar war in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde eine Form der Vogelgrippe (H5N1-Virus) ausgebrochen. Um dem Seuchengeschehen zu begegnen hatte der Schwalm-Eder-Kreis per Allgemeinverfügung Schutz- und Sicherungsmaßnahmen erlassen. Da das Seuchengeschehen in der Region, ebenso wie bundesweit rückläufig ist, hebt der Landkreis mit der 6. Allgemeinverfügung die aktuell noch bestehende Aufstallungspflicht sowie das Verbot von Geflügelschauen auf.
Die Allgemeinverfügung und damit die Aufhebung der Aufstallungspflicht und des Verbots von Geflügelschauen tritt am 29.03.2024 in Kraft.
Die Veterinärbehörde des Schwalm-Eder-Kreises weist jedoch darauf hin, dass weitere Geflügelpest-Fälle, die Maßnahmen im Kreisgebiet erforderlich machen, nie auszuschließen sind. Geflügelhalter sollten daher immer auch Möglichkeiten zur Aufstallung, entsprechend ihrer Bestandsgröße, vorhalten.
Die 6. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest kann ab 28.03.2024 auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
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