Einwohnermeldeamt

Ihr Einwohnermeldeamt unterstützt Sie in folgenden Bereichen: An-, Ab- und Ummeldungen von Personen, Ausweis- und Passangelegenheiten. Das Einwohnermeldeamt ist zudem auch für Auskünfte aus dem Melderegister (sog. Melderegisteranfrage oder Einwohnermeldeamtsanfrage) zuständig.

Bei Anliegen, die das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Ansprechpartner

 

Maike Grauer

Rathaus Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde

Tel. 05665 7909-20

E-Mail: grauer@gemeinde.edermuende.de

 

 

 

Christina Hillen

Rathaus Edermünde
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde

Tel. 05665 7909-21

E-Mail: hillen@gemeinde.edermuende.de

An-, Ab- Ummeldung eines Wohnsitzes

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie sind meldepflichtig innerhalb von zwei Wochen
  • An-/Ummeldungen können nicht zu einem zukünftigen Datum erfolgen
  • Die Abmeldung beim alten Wohnsitz erfolgt durch die Gemeinde Edermünde
  • Sie müssen auch aktuelle Nebenwohnsitze angeben
  • Sie benötigen vom Vermieter/Eigentümer eine Wohnungsgeberbescheinigung
  • Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes kann nur vorgenommen werden, wenn Sie ins Ausland verziehen (frühestens eine Woche vor Wegzug möglich).

 

Wenn Sie nach Edermünde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Rathaus anmelden. Sie müssen persönlich hier erscheinen (bitte vereinbaren Sie einen Termin) und Ihren Ausweis mitbringen. Gleiches gilt, wenn Sie innerhalb von Edermünde umziehen.

 

Ein Nebenwohnsitz wird in der Kommune angemeldet, in der der Wohnsitz ist. Die Abmeldung eines auswärtigen Nebenwohnsitzes kann auch durch die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes aufgenommen werden.

 

Bei Meldeangelegenheiten an denen minderjährige Kinder und nur ein gesetzlicher Vertreter beteiligt sind, melden Sie sich bitte vorab bei uns. (Einverständniserklärung)

 

 

Bitte beachten Sie:

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes üben Personen ab dem 16. Lebensjahr die Meldepflicht persönlich aus. Personensorgeberechtigte können auch dann keine Berichtigung des Melderegisters verlangen, wenn Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr entgegen dem Willen der Personensorgeberechtigten aus deren Wohnung ausgezogen sind.

 

Im Übrigen bedarf es bei einer Anmeldung einer minderjährigen Person bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern auch dann nicht der Unterschriften beider Elternteile auf dem Meldeschein, wenn die Eltern getrennt leben. Die Meldebehörde ist nicht verpflichtet zu prüfen, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt.

Gern nehmen wir trotzdem eine Einverständniserklärung zu unseren Unterlagen!

 

Bei der Erfüllung der Meldepflicht sind personensorgerechtliche Erwägungen unbeachtlich. Bei Vorhandensein mehrerer Wohnungen ist § 22 BMG zu beachten.

 

Wenn ein Fahrzeug auf Ihren Namen angemeldet ist, muss dieses bei Umzug umgemeldet werden; auch bei Umzug innerhalb der Kommune. Bei Umzügen innerhalb des Schwalm-Eder-Kreises nimmt die Gemeinde Edermünde die Ummeldung des Fahrzeuges vor. Wir benötigen dafür Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug noch TÜV hat. Es ist eine Gebühr i. H. v. 10,80 Euro zu entrichten.

 

Sollten Sie aus einer Kommune, die außerhalb des Schwalm-Eder-Kreises liegt, nach Edermünde zuziehen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Zulassungsstellen:

 

Fritzlar
Brautäcker 3
34560 Fritzlar
Telefon: 0 56 22 / 930 – 470
E-Mail: zulassungsstelle@fritzlar.de

 

Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Str. 1
34576 Homberg (Efze)
Telefon: 0 56 81 / 775 – 3076
E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

 

Melsungen
Sandstraße 13
34212 Melsungen
Telefon: 0 56 61 / 708 – 205 bis 209
E-Mail: zulassungsstelle@melsungen.de

Unsere Erreichbarkeiten

Gemeinde Edermünde
Brückenhofstr. 4
34295 Edermünde-Holzhausen

Telefon 05665 7909-0
Telefax 05665 7909-80


Kontakt zu uns