Härtefallhilfe: Online-Portal für Anträge freigeschaltet
Folgende Mitteilung hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.05.2023 veröffentlicht:
Hessische Privathaushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit Donnerstag Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Das entsprechende Online-Portal wurde freigeschaltet.
Die Härtefallhilfe soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Das Geld dafür wird von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Es ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Bei Fragen zur Heizkostenhilfe wenden Sie sich gerne an das Regierungspräsidium Darmstadt
Tel. 06151 12-6000
E-Mail heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
Weitere Hintergründe und einen Link zum Online-Antrag sowie den Originaltext finden Sie hier
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