Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister
Seit dem 1.11.2015 können Sie auf Antrag gegen die Weitergabe Ihrer Daten z. B. an die Presse, an Adressbuchverlage oder sonstige Institutionen Widerspruch einlegen.
Das Bundesmeldegesetz sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister in folgenden Fällen vor:
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
(Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende; Ehejubiläen sind das 50. und jedes weitere Ehejubiläum) - Auskünfte an Adressbuchverlage
- Auskünfte an das Bundesamt für Wehrverwaltung
- Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Auskünfte an Parteien und Wählergruppen
Bei einem Widerspruch werden Ihre Daten nicht übermittelt. Er gilt bis zum Widerruf.
Bei Fragen oder zur Beantragung der Übermittlungssperren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Edermünde, Brückenhofstr. 4, 34295 Edermünde
Tel.: 05665/79 09-20 oder -21
Fax: 05665/79 09-50
E-Mail: hillen@gemeinde.edermuende.de
Hier können Sie sich das Formular „Übermittlungssperren“ herunterladen.
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