Neuwahlen einer Schiedsfrau / Schiedsmann der Gemeinde Edermünde
Die Amtszeit der Schiedspersonen der Gemeinde Edermünde laufen Ende 2024 ab.
Für das Schiedsamt werden Personen gesucht, die nach Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, lediglich eine gesunde Menschenkenntnis, Zeit, Geduld und Lebenserfahrung. Ein Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren von der Gemeindevertretung der Gemeinde Edermünde gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Das Amt kann nicht bekleiden,
- Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,
- wer als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,
- wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird,
- nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt,
- durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wollen Sie ein wichtiges Ehrenamt verantwortungsvoll ausüben?
Melden Sie sich in der Gemeindeverwaltung Edermünde, Frau Prast / Frau Schönhals, Brückenhofstraße 4, 34295 Edermünde (Telefon 05665/7909 – 19/24) um sich zu bewerben.
» weitere Beiträge:
Hilfeleistung für Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund der kommenden Einschränkungen in einer besonderen Notlage befinden.
In den Rathäusern sind deshalb zusätzlich Telefonnummern geschaltet,» weiterlesen
Verfügung der Gemeinde Edermünde über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2
Aufgrund von §§ 16 Absatz 1, 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes für Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl...» weiterlesen
COVID – 19 – aktuelle Informationen
An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Schutzmaßnahmen der Gemeinde Edermünde und weisen auf Informationen des Schwalm-Eder-Kreises hin.» weiterlesen
Aktuelle Themen 2020
Das sind einige der Themen, die Edermünde in diesem Jahr bewegt.» weiterlesen
Energieberatung
Nutzen Sie ab sofort wieder die Möglichkeit einer kostenlosen Energieberatung.» weiterlesen
Neujahrsempfang 2020: Feuer und Flamme für Edermünde
Vertraut man den vielen positiven Rückmeldungen, dann war es diesmal wohl wirklich ein grandioser Neujahrsempfang, der am Sonntag, den 26. Januar in der Bilsteinhalle in Besse stattfand....» weiterlesen