Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsraum Kassel sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Kassel
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr und sowie im Ballungsraum Kassel alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Kassel das Regierungspräsidium Kassel.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Kassel auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail
oder der postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissionsschutz-
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de
Kassel, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm –
» weitere Beiträge:
Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister
Seit dem 1.11.2015 können Sie auf Antrag gegen die Weitergabe Ihrer Daten z. B. an die Presse, an Adressbuchverlage oder sonstige Institutionen Widerspruch einlegen. Das Bundesmeldegesetz sieht...» weiterlesen
Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Edermünde gegründet
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Armin Wicke und Bürgermeister Thomas Petrich hatten am Donnerstag letzter Woche zur Gründung des „Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Edermünde“ eingeladen. Ziel des Treffens war es,...» weiterlesen
Verkehrssituation Ernst-Reuter-Schule
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Edermünde hatte im ersten Halbjahr 2015 erneut zahlreiche Beschwerden aus der Elternschaft wegen zu schnell fahrender Pkw auf den Schulwegen zur Ernst-Reuter-Schule zu...» weiterlesen
Präsentationen zur SuedLink-Informationsveranstaltung am 13.04.2015
Gesundheitliche Gefährdungen von elektr und elektromagn Feldern 10 9 14 Suedlink – Im Dialog zum Netzausbau 13.04.2015 Südlink Info Martin: Besse Darstellung gesundheitlicher Gefährdungen von elektr. und...» weiterlesen
Soziale Wohnraumförderung
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum Soziale Wohnraumförderung.pdf» weiterlesen