Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeindekasse Edermünde
Für alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Edermünde werden die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben am 15. Februar 2024 fällig.
- Grundbesitzabgaben für das I. Quartal 2024
Grundsteuer A und B, Müllabfuhrgebühren, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren - Gewerbesteuervorauszahlung für das I. Quartal 2024
Falls die fälligen Steuern und Abgaben bis zum 21. Februar 2024 nicht entrichtet sind, entstehen Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Für eine Zwangsvollstreckung, die bei pünktlicher Bezahlung zu vermeiden ist, werden außerdem weitere Gebühren erhoben.
Auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr wird hingewiesen.
Wichtiger Hinweis!
Ihre Steuerkonten werden unter Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage geführt. Die schnelle und vor allem korrekte Zuordnung Ihrer Zahlungen auf diese Konten ist nur dann sichergestellt, wenn Sie folgendes beachten:
Geben Sie bitte stets das Kassenzeichen sowie den Verwendungszweck vollständig an.
Für die Beachtung dieser Hinweise dankt Ihnen die Gemeindekasse.
Konten der Gemeindekasse:
Kreissparkasse Schwalm-Eder
BIC: HELADEF1MEG
IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00
VR-Bank Chattengau
BIC: GENODEF1HRV
IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33
Um besondere Beachtung wird gebeten:
Überweisungen auf das Postbankkonto der Gemeinde Edermünde sind ab sofort nicht mehr möglich.
Für Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Steuern, Abgaben und Gebühren per Lastschriftverfahren eingezogen.
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