Schutz vor Vogelgrippe: Hinweise für Geflügelhaltungen
Schutz vor Vogelgrippe: Hinweise für Geflügelhaltungen
Nachdem in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde in der vergangenen Woche eine Form der Vogelgrippe (H5N1-Virus) ausgebrochen war, musste das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen in Wiesbaden sowie dem Regierungspräsidium in Kassel erforderliche Maßnahmen veranlassen, die unter anderem die Keulung des Geflügelbestandes im betroffenen Betrieb nach sich zog.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden um den betroffenen Betrieb per Allgemeinverfügung eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Zonen ist eine Aufstallung von Geflügel verpflichtend.
Zudem empfiehlt der Schwalm-Eder-Kreis nach wie vor eine vorläufige Aufstallung für das gesamte Kreisgebiet.
Folgende gesetzliche Regelungen sind für alle Geflügelhaltungen zum Schutz vor Vogelgrippe einzuhalten:
- Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein
- Bestandsregister ist zu führen
- Fütterung und Wasserversorgung nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Beruflich in einer Geflügelhaltung tätige Personen müssen während der Tätigkeit saubere Schutzkleidung tragen, die im Anschluss abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt werden kann.
- Krankheitsanzeichen im Bestand sind durch einen Tierarzt unverzüglich abzuklären. Anzeichen sind:
- drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden, bei einem Bestand von weniger als 100 Tieren (in größeren Beständen 2 % Verluste in 24 Stunden)
- Enten- oder Gänsehaltungen, die über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterberate der Tiere zu verzeichnen haben
- erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was mache ich, wenn ich einen verendeten Wildvogel finde?
Bürgerinnen und Bürger, die in freier Natur verendete Wildvögel finden, werden gebeten, das Ordnungsamt der Gemeinde, Frau Prast oder Herrn Blum unter 05665 7909-24 (auch außerhalb der Dienstzeiten) zu benachrichtigen. Das verendete Tier wird sodann durch den Bauhof fachgerecht eingesammelt und dem Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises zur Untersuchung übergeben.
Weitere Informationen für Geflügelhaltungen und zum Umgang mit verendeten Wildvögeln gibt es auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums unter www.umwelt.hessen.de
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