Schutz vor Vogelgrippe: Hinweise für Geflügelhaltungen
Schutz vor Vogelgrippe: Hinweise für Geflügelhaltungen
Nachdem in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde in der vergangenen Woche eine Form der Vogelgrippe (H5N1-Virus) ausgebrochen war, musste das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen in Wiesbaden sowie dem Regierungspräsidium in Kassel erforderliche Maßnahmen veranlassen, die unter anderem die Keulung des Geflügelbestandes im betroffenen Betrieb nach sich zog.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden um den betroffenen Betrieb per Allgemeinverfügung eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Zonen ist eine Aufstallung von Geflügel verpflichtend.
Zudem empfiehlt der Schwalm-Eder-Kreis nach wie vor eine vorläufige Aufstallung für das gesamte Kreisgebiet.
Folgende gesetzliche Regelungen sind für alle Geflügelhaltungen zum Schutz vor Vogelgrippe einzuhalten:
- Geflügelbestand muss beim Veterinäramt gemeldet sein
- Bestandsregister ist zu führen
- Fütterung und Wasserversorgung nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Beruflich in einer Geflügelhaltung tätige Personen müssen während der Tätigkeit saubere Schutzkleidung tragen, die im Anschluss abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt werden kann.
- Krankheitsanzeichen im Bestand sind durch einen Tierarzt unverzüglich abzuklären. Anzeichen sind:
- drei oder mehr tote Tiere innerhalb von 24 Stunden, bei einem Bestand von weniger als 100 Tieren (in größeren Beständen 2 % Verluste in 24 Stunden)
- Enten- oder Gänsehaltungen, die über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterberate der Tiere zu verzeichnen haben
- erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme
Was mache ich, wenn ich einen verendeten Wildvogel finde?
Bürgerinnen und Bürger, die in freier Natur verendete Wildvögel finden, werden gebeten, das Ordnungsamt der Gemeinde, Frau Prast oder Herrn Blum unter 05665 7909-24 (auch außerhalb der Dienstzeiten) zu benachrichtigen. Das verendete Tier wird sodann durch den Bauhof fachgerecht eingesammelt und dem Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises zur Untersuchung übergeben.
Weitere Informationen für Geflügelhaltungen und zum Umgang mit verendeten Wildvögeln gibt es auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums unter www.umwelt.hessen.de
» weitere Beiträge:
Finanzielle Unterstützung für Ganztagsangebote
Die Gemeinde Edermünde unterstützt die Ganztagsangebote an der Bilsteinschule in Besse und an der Ernst-Reuter-Schule in Grifte mit 15.000 EUR pro Jahr. Das Geld wird nach dem...» weiterlesen
Haushaltsentwurf für 2018 vorgelegt
Bürgermeister Thomas Petrich hat der Edermünder Gemeindevertretung am 15. Dezember den Entwurf für den Haushaltsplan 2018 vorgelegt. Die vier Fraktionen werden den Entwurf in den nächsten Wochen intern...» weiterlesen
Endspurt 2017 in der Kita Pusteblume!
...Oder: So schöne Ausflüge haben wir im Advent gemacht! Schon wieder packten die Schlauberger – Kinder ihre Rucksäcke. Unser Ziel diesmal: die Komödie in Kassel mit dem...» weiterlesen
Adventsnachmittag für die Edermünder Seniorinnen und Senioren
Für den 09. Dezember hatte die Gemeinde ihre Seniorinnen und Senioren zum gemütlichen Adventsnachmittag eingeladen. Knapp 300 Gäste konnte Herr Bürgermeister Petrich in der stimmungsvoll geschmückten Bilsteinhalle...» weiterlesen
Danke!
Was wäre unsere Gemeinde ohne die vielen Menschen, die ganz selbstverständlich einen Teil ihrer Freizeit für den Zusammenhalt in unseren Dörfern geben.» weiterlesen
Arbeitsgruppen Spielleitplanung
Die Arbeitsgruppen Spielleitplanung in den jeweiligen Ortsteilen befassen sich mit einer Neuausrichtung der Edermünder Spielplätze. Die Sitzungen sind öffentlich, Interessierte herzlich willkommen. Die Arbeitsgruppe Besse trifft sich...» weiterlesen