VERKEHRSREGELUNG ERNST-REUTER-SCHULE
VERKEHRSREGELUNG ERNST-REUTER-SCHULE
Bezüglich der aktuellen Diskussionen in den sozialen Medien und wegen des bevorstehenden Schulanfangs ergänzen wir unsere bisherigen Informationen.
Die Sperrung der L3316 durch die Baustelle zwischen Grifte und Haldorf hat dazu geführt, dass der Schulweg entlang der Ernst-Reuter-Schule von Vielen als Umfahrung genutzt wurde. Nach zahlreichen Hinweisen aus der Elternschaft von Schule und Kita hat das gemeindliche Ordnungsamt für den Weg ein Durchfahrtsverbot für den allgemeinen Verkehr erlassen. Die Zufahrt ist ausschließlich für den Schul- und Kitaverkehr, für Veranstaltungen an der Grillhütte sowie für den landwirtschaftlich Verkehr und Fahrräder erlaubt.
>>> Um die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten, wird das Durchfahrtverbot im Rahmen der Möglichkeiten durch das Ordnungsamt der Gemeinde überwacht. <<<
Festgestellte Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 50 EUR belegt. Das gilt auch, wenn entsprechende Anzeigen von Dritten erstattet werden.
Aufgrund von Nachfragen noch folgender Hinweis: Die Freigabe von landwirtschaftlichen Wegen für den allgemeinen Verkehr ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da die Wege nicht die Mindestanforderungen an eine Straße (Fahrbahnbreiten, Gehwege, etc.) erfüllen. Bei einer widerrechtlichen Freigabe würde nicht die Gemeinde als solche, sondern einzelne Mitarbeiter persönlich für eventuelle Schäden haften. Persönliche Haftung für die möglichen Folgen gilt übrigens auch, wenn solche Wege trotz Sperrung durchfahren werden. Ob bei vorsätzlichem Handeln Versicherungsschutz besteht, darf infrage gestellt werden!
BITTE BENUTZEN SIE FÜR DEN ZEITRAUM DER SPERRUNG AUSSCHLIESSLICH DIE BESCHILDERTE UMLEITUNG
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