
Grünannahmestelle im Ortsteil Holzhausen öffnet am Samstag, 15. April 2023!
Grünannahmestelle im Ortsteil Holzhausen öffnet am Samstag, 15. April 2023!
Neue Öffnungszeiten:
- a) in den Monaten März bis November
jeden Samstag 10:00 Uhr bis 14.00 Uhr - b) in den Monaten Dezember, Januar und Februar bleibt die Grünannahmestelle
geschlossen
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Grünabfälle werden in 3 Fraktionen getrennt gesammelt.
Fraktion 1: Gehölzschnitt, auch mit Laub oder Nadeln
(mit Schnittfläche ab Daumendicke)
Stammholz (bis 70 cm Umfang)
Fraktion: 2: Heckenschnitt, Stauden- und Krautschnitt, Grünabfälle mit Erdanhaftungen,
gemischte Grünabfälle, Wurzeln mit Stammdurchmesser <20 cm
Fraktion 3: Rasenschnitt, Laub, Obst- und Gemüseabfälle, Moos, Heu/Stroh in Kleinmengen, Rindenabfälle
Leider müssen wir des Öfteren feststellen, dass Grünabfälle unsortiert in den Containern auf der Annahmestelle entsorgt werden. Das nachträgliche Sortieren der Grünabfälle in den Containern durch das Bauhof-Personal oder/und eine zweite Kontrollperson auf der Annahme für Grünabfälle führen zwangsläufig zu Gebührenerhöhungen.
Trennen Sie daher Ihre Grünabfälle vor der Anlieferung nach der Fraktion 1 bis 3!
Folgende Abfälle werden n i c h t angenommen:
– Heu/Stroh (in große Mengen)
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda telefonisch in
Verbindung, Telefon: 0800 253 1000
– Wurzelstöcke
mit Stammdurchmesser > 20 cm
Gebührenpflichtige Anlieferung auf der Kompostierungsanlage in Homberg (Efze).
Bitte setzen Sie sich vor der Anlieferung mit der Kompostierungsanlage in
Verbindung; Telefon: 05681 / 5583
– Kleinstierstreu/Katzenstreu
In die Restmülltonne oder gebührenpflichtige Anlieferung in Wabern (Entsorgungs-
zentrum) oder Schwalmstadt (Müllumschlagstation)
– Speisereste
In die Biotonne
Gebühren:
- Bei Anlieferung von Kleinmengen bis
max. 0,5 cbm (Kofferraum) pro Tag 1,50 Euro - ab 0,5 cbm bis 1 cbm 3,50 Euro
3. für jeden weiteren angefangenen cbm 7,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Anlieferung in bar zu entrichten.
Gebührenmaßstab ist der angelieferte Abfall nach Volumen und wird von der jeweiligen
Aufsichtsperson geschätzt.
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