Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsraum Kassel sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Kassel
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr und sowie im Ballungsraum Kassel alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Kassel das Regierungspräsidium Kassel.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Kassel auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail
oder der postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissionsschutz-
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de
Kassel, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm –
» weitere Beiträge:
Bildergalerie Kinderaktionen am 20.06.2024
Bilderschau zu den Kinderaktionen am 20. Juni 2024» weiterlesen
Die Gemeinde Edermünde feierte ihren 50. Geburtstag – Donnerstag 20.06.2024
Den Auftakt zur Festwoche am Holzhäuser Hahn bildete am Donnerstag, den 20. Juni ein Familientag für alle Generationen. Schon am späten Vormittag trafen sich mehr als 130...» weiterlesen
Festkommers zum 50-Jährigen Gemeindejubiläum
Bilderrückschau zum Festkommers am 20. Juni 2024» weiterlesen
Vermietung einer Seniorenwohnung im gemeindeeigenen Objekt
Seniorenwohnung im gemeindeeigenen Objekt Rundstraße 8, OT Besse» weiterlesen
Entsorgung von Gartenabfällen mit Buchsbaumzünslerbefall
Informationen zur Entsorgung von Gartenabfällen mit Befall durch den Buchsbaumzünsler» weiterlesen
An-, Ab- Ummeldung eines Wohnsitzes
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.» weiterlesen