Verstärkte Kontrollen aufgrund dynamischer Entwicklung
Landrat Winfried Becker sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Schwalm-Eder-Kreis verständigen sich bei einer Bürgermeisterdienstversammlung auf verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln.
Auch nach über eineinhalb Jahren Pandemie beeinflusst das Corona-Virus unser tägliches Leben noch immer in vielen Bereichen. Vor allem in den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen bundesweit rasant angestiegen. Auch in Hessen, wo seit Mitte September die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung maßgebende Indikatoren für weiterreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sind, entwickelt sich die Lage dynamisch, sodass bei der Intensivbettenbelegung seit einigen Tagen der erste Schwellenwert von 200 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten überschritten wurde und aktuell weiter ansteigt. Einhergehend mit diesem Anstieg haben der Bund und die Länder neue Regelungen und Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger, auch im Schwalm-Eder-Kreis beschlossen, die ab Donnerstag, 25. November, gelten.
„Wir befinden uns mitten in einer vierten Welle, die wir so gut es geht, brechen müssen. Darum sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Ich kann nur noch einmal an alle, die bisher noch kein Impfangebot wahrgenommen haben, appellieren: Schützen Sie sich selbst, seien Sie solidarisch gegenüber Ihren Familien, Freunden, Bekannten und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen und lassen Sie sich bitte impfen“, so Landrat Winfried Becker, der in der gemeinsamen Versammlung noch einmal alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises über die aktuelle Lage und die derzeit aktuellen Regelungen informiert hat.
Aktuelle Regeln
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie sind sich Landrat Becker sowie die Bürgermeisterin und Bürgermeister einig, dass die Einhaltung der neu geltenden Regeln verstärkt kontrolliert werden muss. Dabei steht vor allem die Einhaltung der 2G-Regel im Fokus, die ab einer Hospitalisierungsinzidenz über 3 in vielen öffentlichen Bereichen ab Donnerstag den 25.11.2021 Gültigkeit hat.
Laut den Beschlüssen des Landes gilt demnach in Innenbereichen bei Veranstaltungen, Sport-, Kultur- und auch Gaststätten sowie in Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen die 2G-Regel. Zutritt haben somit nur noch Personen die entweder geimpft oder genesen sind. Dies gilt auch für private Veranstaltungen in angemieteten Einrichtungen und Räumen der Städte und Gemeinden wie Dorfgemeinschaftshäuser oder Grillhütten. Ausgenommen von der 2G-Regel in Innenräumen ist der Besuch beim Friseur.
2G gilt ebenfalls in Hotels. Übernachtungen aus beruflichen Gründen werden gesondert behandelt. Hier reicht ein negativer Antigen-Schnelltest aus.
Ebenso wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Raum ausgeweitet. So gilt in Kinos und Theater Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Bei körpernahen Dienstleistung gilt FFP“-Maskenpflicht.
Für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – hier bedarf es eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält – ist weiterhin die Vorlage des Testheftes beziehungsweise eines aktuell gültigen Antigenschnelltests ausreichend.
„Eine Situation mit Ausgangsbeschränkungen wie im vergangenen Winter wollen wir alle sicherlich nicht mehr erleben. Deshalb müssen wir alle gemeinsam versuchen, durch die konsequente Einhaltung der gültigen Regelungen das Infektionsgeschehen zu bremsen“, erklärt Landrat Becker. Für die Umsetzung der Kontrollen in Bereichen, in denen die 2G-Regelung gilt, werden die kommunalen Ordnungsämter und die Polizei verstärkt zusammenarbeiten.
„Die Einhaltung der Regeln ist jedoch nur ein wichtiger Baustein in unseren Anstrengungen gegen die Ausbreitung des Virus. Wir müssen die Impfquote deutlich erhöhen und auch Boosterimpfungen ermöglichen. Da das Land entschieden hat, dass die Impfzentren bis Ende September zu schließen sind, haben wir im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 24.11.2021 ein stationäres Impfangebot im Kulturbahnhof Wabern aufgebaut und setzen am gleichen Tag die Impftour in den Kommunen des Landkreises fort“, so Landrat Winfried Becker. Weitere Informationen zu den einzelnen Impfstationen und die genauen Termine sind unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar.
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