Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsraum Kassel sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Kassel
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr und sowie im Ballungsraum Kassel alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Kassel das Regierungspräsidium Kassel.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Kassel auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail
oder der postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissionsschutz-
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de
Kassel, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm –
» weitere Beiträge:
Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge zu den Kindergarten-Neubauten
Die Gemeinde Edermünde lädt zur Besichtigung der Ausstellung des Architektenwettbewerbs zum Neubau der zwei Kindertagesstätten in Besse und Grifte vom 26. bis 28. September in das Dorfgemeinschaftshaus...» weiterlesen
Tour de Chattengau
Perfektes Radfahrwetter bot sich am vergangenen Sonntag, dem 9. September 2018, zur 17. Tour de Chattengau. Etwa 2.000 Teilnehmer genossen die Fahrt über Edermünde, Gudensberg und Niedenstein.» weiterlesen
Informationsbroschüre zu den Volksabstimmungen
Der Landeswahlleiter für Hessen hat eine Informationsbroschüre zu den Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 veröffentlicht.» weiterlesen
Allerbestes Radler-Wetter lockte zum Fuldaradeln
Der Wettergott meinte es gut mit den zahlreichen Radfahrern, die sich am Sonntag, den 19. August auf den Fahrradsattel geschwungen hatten, um am 16. Fuldaradeln teilzunehmen.» weiterlesen
Neue Seite der TAG Naturpark Habichtswald
Seit kurzem ist die neue Seite der Touristischen Arbeitsgemeinschaft Naturpark Habichtswald online.» weiterlesen
Bilsteinschule Besse wird zur Ganztagsschule
Bilsteinschule Besse wird zur Ganztagsschule. Gemeinde stellt Spielplatzgrundstück zur Verfügung.» weiterlesen