![Gemeindeverwaltung Edermünde Placeholder](https://edermuende.de/wp-content/themes/flexx-hosting/_images/layout/placeholder-800x600.jpg)
Umtausch der Fahrerlaubnis von „Alt in Neu“
Das Einwohnermeldeamt informiert:
Umtausch der Fahrerlaubnis von „Alt in Neu“ – Staffelung der Antragsannahme
Um eine fristgerechte Bearbeitung der Anträge in der Kreisverwaltung weiterhin gewährleisten zu können, sollen künftig nur noch Anträge zum Umtausch der Fahrerlaubnis angenommen werden, die aktuell von der Umtauschpflicht betroffen sind (Geburtsjahr von 1953-1958).
Alle anderen Antragsteller verweisen wir auf die Umtauschfrist mit dem Hinweis, dass sich die Antragstellung ungefähr zum Zeitpunkt Ihres Geburtstages im Jahr vor Ablauf der Umtauschfrist empfiehlt.
Der neue Kartenführerschein (ab dem 19.01.2013) besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren (Ablaufdatum siehe Vorderseite)
Gebühren: 9,00 Euro Gemeinde (bei Antragstellung)
25,30 Euro Führerscheinstelle
Betrifft nur die grauen/rosa Papierführerscheine – bei bereits vorhandenem Kartenführerschein siehe Tabelle 2:
Betrifft Kartenführerscheine – Ausstellungsdatum siehe Vorderseite:
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
» weitere Beiträge:
Ostern in der Villa Kunterbunt
Kino im Turnraum und viele weitere Aktivitäten» weiterlesen
Aufstallungspflicht und Verbot von Geflügelschauen ab 29. März aufgehoben
Aufstallungspflicht und Verbot von Geflügelschauen ab 29. März aufgehobenGeflügelpest: Schwalm-Eder-Kreis erlässt 6. Allgemeinverfügung und hebt aktuell gültige Schutzmaßnahmen aufEnde Januar war in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde...» weiterlesen
Hessen Mobil kündigt Notreparatur an
Ortsdurchfahrt Grifte: Hessen Mobil kündigt Notreparatur an» weiterlesen
neue Tierseuchenbehördliche 4. Allgemeinverfügung die am 26. Februar in Kraft tritt
Aufstallungspflicht im gesamten Kreisgebiet» weiterlesen